Britische Wissenschaftler halten Klon-Fleisch für harmlos

Die Britische Behörde für Lebensmittelsicherheit hält den Verzehr von Fleisch und Milch von geklonten Tieren für unbedenklich. Das Expertengremium ACNFP betont, dass das Fleisch und die Milch von geklonten Tieren und ihren Nachkommen keine anderen Charakteristika aufweisen als entsprechend konventionell erzeugte Fleisch- und Milchprodukte. Auch wenn von Klonfleisch und Klonmilch keine Gefahr ausgehen würde, wären noch weitere Untersuchungen vonnöten.
Im Sommer 2010 wurde ein Fall in Großbritannien bekannt, bei dem bereits Klonfleisch und Klonmilch trotz EU-Verbots in die Nahrungsmittelkette gelangt sein soll.

Referenz:
Focus.de, 26.11.2010: Britische Experten halten Klonprodukte für unbedenklich

Foodwatch deckt auf: Gelockerte Rechtsgrundlage hat viele Gammelfleischskandale erst ermöglicht

Am 24. November 2000 – also vor 10 Jahren – wurde erstmals bei einer in Deutschland geborenen Kuh die Diagnose BSE gestellt. Bis dato sahen die deutschen Politiker keinen Handlungsbedarf bezüglich Präventionsmaßnahmen und Erforschung der Erreger, obwohl BSE bereits 1985 in Großbritannien und 1989 außerhalb der Insel entdeckt worden war. Bis heute wurden offiziell 413 BSE-Fälle von in Deutschland geborenen Rindern registriert. Dieses Jahr (Stand November 2010) wurde noch kein einziger BSE-Fall in Deutschland gemeldet. Zwischenzeitlich wurden ja EU-weit auch einige Maßnahmen getroffen, um die Rinderseuche in den Griff zu bekommen.<

So weit, so gut. Was weniger bekannt ist, ist die Tatsache, dass infolge der BSE-Krise der Handel mit Schlachtabfällen wesentlich leichter und somit die Pforte für kriminelle Gammelfleischskandale weit geöffnet wurde. Das deckte die Verbraucherorganisation foodwatch auf. Sie veröffentlichte jetzt eine Analyse der europäischen BSE-Politik und stellt fest, dass der Gewinner der BSE-Krise die Fleischindustrie ist.
In der Analyse ist u.a. nachzulesen, dass vor der BSE-Krise ein Großteil der Schlachtabfälle kostenpflichtig entsorgt werden musste. Aufgrund einer Lockerung der europäischen Gesetzgebung konnte dann aber der Handel mit etwa 80 Prozent aller Schlachtabfälle durchgesetzt werden. Infolgedessen wurden viele Gammelfleischskandale überhaupt erst möglich.
foodwatch moniert, dass der Markt für Fleisch- und Fleischskandale der öffentlichen Kontrolle entzogen wurde. Sage und schreibe 71 europäische Rechtsakte rund um die BSE-Bekämpfung sind von 2001 bis einschließlich 2009 dokumentiert – zuletzt mit klarer Tendenz zur Lockerung der Bekämpfungsmaßnahmen. 65 mal wurden die Gesetze für den Handel mit Schlachtabfällen geändert, und es wurden gravierende Erleichterungen zugunsten der Fleischindustrie ermöglicht, wie z.B Ausnahmen bezüglich des Handelsverbots für Risiko-Material. Eine zwingende Maßnahme der EU-Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor BSE ist die Kennzeichnung von Schlachtabfällen durch Einfärbung. Diese Schutzmaßnahme wurde bis zum Jahr 2007 gar nicht umgesetzt. Erst seit 2008 ist ein Marker zur Kennzeichnung von Kat-3-Material vorgeschrieben, und der ist farblos, geruchlos und ungiftig – lediglich im Labor ist der Stoff nachweisbar!
Im September 2007 stellten die deutschen Verbraucherschutzministerien fest, dass… „die Einführung der freien Handelbarkeit ehemals beseitigungspflichtiger Schlachtabfälle (Material der Kategorie 3) durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/ 2002 einen schwer kontrollierbaren Markt eröffnet hat, der das Einschleusen ungeeigneter Materialien in die Lebensmittelkette begünstigt. Dies zeigen die bekannt gewordenen Fälle („Gammelfleischskandale“) der vergangenen Jahre.“

Referenz:
foodwatch.de, 19.11.2010